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Bildung & Teilhabe

Bildungs- und Teilhabepaket

Das Bildungs- und Teilhabepaket fördert und unterstützt  Kinder und Jugendliche aus sozial schwachen Familien, stellt die Teilnahme am kulturellen und sozialen Leben sicher und ermöglicht unter anderem die kostenlose Teilnahme am Nachhilfeunterricht.

 

Wer kann diese Leistung erhalten?

Grundvoraussetzung ist, dass Sie bzw. Ihr Kind Anspruch haben auf 

  •  Leistungen nach dem SGB II (insbesondere Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld),
  •  Sozialhilfe nach dem SGB XII,
  • Wohngeld oder Kinderzuschlag.

 

Welche weiteren Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

  • Es besteht akuter Förderbedarf, der vom jeweiligen Fachlehrer bescheinigt wird. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn die Gefahr besteht, dass das Lernziel nicht erreicht wird, die Versetzung Ihres Kindes gefährdet ist oder der angestrebte Schulabschluss auf dem Spiel steht.
  • Die Schule bietet keine vergleichbaren Fördermöglichkeiten.
  • Das Kind hat das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet.
  • Der Nachhilfeanbieter ist durch Nachweis seiner Qualifikation und Vorlage eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses bei der zuständigen Behörde registriert. Dies ist bei mir selbstverständlich der Fall. 

 

Wie beantrage ich die Leistung?

Die entsprechenden Formulare erhalten Sie von mir oder beim Jobcenter EN. Ich  helfe Ihnen gern, den Antrag zu stellen und übernehme alle notwendigen Formalitäten für Sie. Ihr Kind muss sich auf dem entsprechenden Formular lediglich vom Fachlehrer bescheinigen lassen, dass im gewünschten Nachhilfefach Förderbedarf besteht. Die Abrechnung erfolgt automatisch zwischen mir und dem Jobcenter bzw. Sozialamt.

 Zertifikat Bildung und Teilhabe