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Nachprüfung

Schülerinnen und Schüler, die ihr Klassenziel nicht erreicht haben, können ab Klasse 7 zu Beginn des neuen Schuljahres in einem Fach eine Nachprüfung ablegen, wenn durch die Verbesserung von „mangelhaft“ auf „ausreichend“  die Versetzungsbedingungen erfüllt werden.

In den Hauptfächern besteht die Nachprüfung aus zwei Teilen, einem schriftlichen Prüfungsteil im Umfang einer Klassenarbeit und einer mündlichen Prüfung im Umfang von 15 Minuten. Gegenstand der beiden Prüfungsteile sind sämtliche Unterrichtsinhalte des vergangenen Halbjahrs.

Zur Vorbereitung auf diese Prüfung biete ich in den Sommerferien durchgängig Unterricht an. Pro Woche sollten nach Möglichkeit zwei bis drei Termine à 90min eingeplant werden, damit Wissenslücken nachhaltig geschlossen werden und alle prüfungsrelevanten Themen wiederholt werden können.

Gerne berate ich Sie in einem persönlichen Gespräch über den notwendigen Förderbedarf im jeweiligen Fach.